Allgemeine Geschäftsbedingungen 
- AGB der "Pension Paetau" -


deutsche Fassung

 




Geltungsbereich


      Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen     

      Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Unterkünften (Zimmern,   

      Ferienwohnung, etc. nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über

      sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen

      der "Pension Paetau" Inh. Ute Wigger, Am Markt 14, 23923 Schönberg

      (Mecklenburg), Telefon: 038828 / 239916

      (nachfolgend "Pension" genannt) und seinen Gästen (nachfolgend

      "Gast" genannt). Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen

      Leistungen sind nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen

      Zustimmung.

 

Vertragsabschluss


      1. Wird eine Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen

          Buchungen bereitgestellt, so ist nach Erhalt der

          Buchungsbestätigung ein Beherbergungsvertrag zustande

          gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss

          liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen und

          elektronischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform

          ausdrücklich vereinbart wurde.

      2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide

          Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für

          welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Pension ist zur

          Bereitstellung der

          gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet.

          Der Gast hat den Unterkunft-Preis wie vertraglich vereinbart zu     

          entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast

          bezogenen Leistungen wird in der

          Regel am Tag der Anreise des Gastes zur Zahlung fällig und ist

          grundsätzlich in bar zu bezahlen.

      3. Die von der Pension angegebenen Preise sind Endpreise und

          schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten

          ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können

          Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende

          Leistungen (Frühstück, Getränke,

          Haustiere, spät Anreise etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

      4. Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung.

          Übergabe und Rückgabe der Unterkunft. Die gebuchte Unterkunft

          steht dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

          Verfügung.

          Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um

          11.00 Uhr geräumt, zur Verfügung zu stellen. Abweichende

          Vereinbarungen können zwischen der Pension und dem Gast

          getroffen werden.

 

Rücktritt


      1. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer

          verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn

          dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner

          Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann

          (Ausnahme: höhere Gewalt).

      2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, werden folgende

          Stornierungsgebühren durch die Pension in Rechnung gestellt:

   

          ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 80 % des vereinbarten Preises   

          bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100 % des vereinbarten Preises

          Der vereinbarte Preis entspricht dem in der auch elektronisch,

          schriftlich oder telefonisch übermittelten Reservierungsbestätigung

          aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit

          Zugang des Rücktritts fällig. Aussagen, externer

          Buchungsvermittler (z.B. Booking.com), "kostenlos stornieren" -

          haben keine Gültigkeit!


Zusätzliche Kosten - Beschädigungen


      1. Es gilt im gesamten Haus ausnahmslos Rauchverbot! Aus Gründen

          der Sicherheit & des Schutzes unserer Gäste!

      2. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu

          übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche

          Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von der Pension zur

          Verfügung gestellten Produkte einem einwandfreien Zustand

          überlassen werden. Dies gilt insbesondere für

          Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohnung /

          das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als

          auch alle benutzten, Gegenstände, welche dem

          Verantwortungsbereich der Pension unterstehen. Sämtliche von der

          Pension zur Verfügung gestellten

          Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen

          ebenso unter diese Klausel.

      3. Fallen neben den von der Pension angebotenen und erbrachten

          Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den

          Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch

          erhöhte Verschmutzung, insbesondere das Rauchen im gesamten

          Haus, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher,

          Bettwäsche usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt.

          Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden

          sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher)

          als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung.

          Im Falle von extremer Verschmutzung, wie etwa Fäkalien etc.     

          Behält sich die Pension vor, eine Reinigungsfirma zu

          beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

Kündigung durch die Pension


       Die Pension ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger

       Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast

       des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder

       dem Ansehen der Pension schadet, im Verdacht steht, Straftaten zu

       begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn

       belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte

       Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB

       oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die

       Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum

       berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Pension. Dies gilt

       auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Pension zu

       einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen

       Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur

       Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung,

       sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener

       Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.


Sorgfalt


     1. Die Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen

         Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer

         vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Pension. Die

         angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle

         einer Überbelegung ist die Pension berechtigt, eine zusätzliche

         angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu

         verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die

         Unterkunft zu verlassen.

     2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem

         Grundstück ist nicht erlaubt.

     3. Die Pension haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch

         eingebrachte Sachen, einschließlich PKW, Busse oder LKW. Die

         Einbringung des eigenen Eigentums in die Unterkunft einschließlich

         der Einstellung des PKW, Busses oder LKW auf dem Parkplatz

         erfolgt auf eigene Gefahr.

     4. Der Gast verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden

         Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung

         der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie

         möglich zu halten.

     5. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß

         erhaltener Leistungen sind unverzüglich, noch während seines

         Aufenthaltes gegenüber der Pension anzuzeigen.

     6. Ein Haustier darf nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Pension,

         mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angegeben

         werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten

         Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

 

Gerichtsstand


         ist ausschließlich das Amtsgericht Schwerin


Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)


         Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von

         Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen

         Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt, eine ihrer möglichst

         nahekommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder

         Nebenabrede bedarf der Schriftform.



Alle Rechte vorbehalten. / All rights reserved.
Stand / last update 10. April 2023

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